Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung, die Verpflegung, die Erbringung sonstiger einzelner oder verbundener Reiseleistungen nach den §§ 651a ff BGB

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gaststätten- und Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs. Dies gilt insbesondere für die Beherbung, die Verpflegung und für einzelne oder verbundene Reiseleistungen nach den §§ 651a ff BGB.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Verträge sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern (Gäste).

Abweichende oder widersprechende allgemeine Bedingungen des Gastes werden nicht Bestandteil des Vertrages, soweit sie vom Verwender nicht ausdrücklich in Textform anerkannt worden sind.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Verwender (Beherbergungsbetrieb) zustande. Macht der Beherbergungsbetrieb dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Kunden zustande. Die Buchung soll in Textform bestätigt werden.

3. Leistungen

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Beherbergungs-, Verpflegungs- oder Reiseleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Gast hat diesbezüglich keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Hotelzimmers, außer dieses bestimmte Hotelzimmer ist ausdrücklicher Vertragsbestandteil.

Der Gast ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen.

4. Rücktritt durch den Kunden

Vor Antritt der Reise bzw. vor Erbringung der gebuchten Reiseleistungen kann der Kunde jederzeit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind bereits ausgehändigte Reise-unterlagen unverzüglich zurückzureichen.

Bei einem kundenseitigen Rücktritt ist der Verwender berechtigt, seinen hierdurch entstehenden Schaden oder Gewinnverlust (unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen) gegen den Kunden zu beziffern und geltend zu machen.

Unbeschadet dieser Regelung ist der Verwender bei einem kundenseitigen Rücktritt berechtigt, vom Kunden pauschal folgende Entschädigung zu verlangen, bei deren Berechnung die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und der zu erwartende Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt sind:

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Stornierungen 90% des Mietpreises in Rechnung stellen, wenn die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann. Bei vorzeitiger Abreise wird die volle gebuchte Zeit in Rechnung gestellt.
Zu Ihrer Absicherung bitten wir Sie, dass Sie von einer Reiserücktrittskostenversicherung Gebrauch machen. Die Versicherung ist innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung abzuschließen. Der ausgewählte Versicherungsbeitrag bezieht sich auf die Wohnung (2 Personen). Entscheiden Sie selbst!
www.reiserücktritt-online.de

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Verwender kein oder ein geringerer Schaden bzw. keine oder geringere Gebühren / Kosten entstanden sind, als die von dem Verwender angesetzten, voranstehend benannten Pauschalen.

Der Verwender kann keine Entschädigung vom Kunden verlangen, wenn am Bestimmungsort der vertraglich vereinbarten Leistungen oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistungen oder sonstigen Leistungen erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Stornierung wegen Corona

Buchen Sie unbesorgt: Für den Fall einer Reisewarnung, einer Kennzeichnung als Risikogebiet, eines Beherbergungsverbots oder einer Umkreissperre für Ihren Landkreis oder den Landkreis Rottal-Inn für Ihren Buchungszeitraum bieten wir Ihnen eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung Ihres Aufenthaltes an! Bitte informieren Sie uns dazu unbedingt unmittelbar, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben. Alle weiteren Stornobedingungen für unsere Ferienwohnungen bleiben davon unberührt.

5. An- Abreise / Zimmerbereitstellung

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer vom Kunden spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

6. Haftung des Hotels / Verwenders

Bei vom Verwender verursachten Schäden haftet der Verwender bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch seiner Erfüllungsgehilfen) nach den gesetzlichen Vorschriften. Selbiges gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Verwender und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertrags-typischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

Soweit einzelne Vertragsbestandteile oder einzelne Bestandteile dieser voranstehend benannten AGB unwirksam sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Soweit einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sein sollten, verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, den etwaig unwirksamen Teil durch einen entsprechend wirksamen Vertragsteil zu ersetzen, welcher dem Regelungsgehalt des unwirksamen Teils in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

Zusatzbedingungen „COVID-19“

Auftretende coronarelevante Krankheitssymptome 14 Tage vor oder während Ihres Aufenthalts bei Franzl's Ferienwohnungen sind dem Vermieter umgehend und verpflichtend zu melden. Des Weiteren müssen die vor Ort vorgegebenen Hygienemaßnahmen zwingend eingehalten werden. Der Vermieter behält sich bei Nichteinhaltung der Vorschriften vor, den Kunden darauf hinzuweisen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.