Offene Badekur

Die offene Badekur ist zurück

Die ambulante Badekur, früher auch als offene Badekur bekannt, ist wieder Pflichtleistung der Krankenkassen (§23 SGB V). Unter der Kategorie „ambulante Vorsorgemaßnahmen“ zahlen Krankenkassen nach wie vor bis zu 13 EUR Zuschuss pro Tag! Dieser Beitrag ist weder an einen bestimmten Kurort noch an eine spezielle Beherbergungsform gebunden. Sie können also Ihre ambulante „Kur“ jederzeit bei Franzl's Ferienwohnungen in Bad Birnbach genießen!

Ihr Kurantrag – in 8 Schritten:

1. Informieren Sie Ihren Hausarzt darüber, dass Sie eine Kur beantragen möchten.
2. Der Arzt stellt einen schriftlichen Antrag.
3. Sie entscheiden sich in Absprache mit dem Arzt für Bad Birnbach.
4. Die Krankenkasse prüft und genehmigt Ihren Antrag.
5. Bei Ablehnung sollten Sie mit Ihrem Arzt Widerspruch einlegen. Oft wird der Antrag dann genehmigt.
6. Sie buchen Ihren Urlaub bei Franzl's Ferienwohnungen.
7. In Bad Birnbach angekommen, gehen Sie zum Badearzt und stimmen Ihre Anwendungen ab.
8. Sie genießen Ihre Anwendungen und das heilsame Thermalwasser in der Rottal Terme.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

 

Bezahlen Krankenkassen ambulante Vorsorgeleistungen bzw. Badekuren?

Ja! Von den Sozialversicherungsträgern werden auch nach vielen Reformen im Gesundheitswesen weiterhin ambulante Vorsorgeleistungen bezahlt. Diese können sowohl zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, als auch zur Prävention einer Krankheit beantragt werden.

Wie häufig kann man eine solche Leistung beantragen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diese Leistungen alle 3 Jahre beantragen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Kurantrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Zeitraum bei der Krankenkasse einzureichen. Den Antrag sollte der behandelnde Arzt Ihres Vertrauens/Hausarzt ausfüllen. Wird der Antrag im ersten Schritt abgelehnt, sollten Sie schriftlich dagegen Widerspruch einlegen. Hierbei kann Ihnen Ihr Arzt helfen.

Welche und wie viele Behandlungen erhält man auf Rezept?

Im Normalfall haben Sie Anspruch auf 6 Einheiten pro Behandlungsart. In einem Heilmittelkatalog wird erläutert, welche Heilmittel bei der entsprechenden Erkrankung angewandt werden sollen. Dieser Katalog liegt jedem Arzt vor.

Welcher Eigenanteil ist zu leisten?

Grundsätzlich belaufen sich die Kosten der Zuzahlung auf 10 %. Früher lag die Zuzahlung bei 15 % und ist nun somit um einiges günstiger. Zusätzlich müssen Sie 10,00 EUR pro Rezept/Verordnung aufwenden. Diese Regelung gilt sowohl bei ambulanten Vorsorgeleistungen (ehem. Badekur) wie auch im Bereich der ambulanten Krankenbehandlung (Chipkarte).